Die Kindertagesstätte
Allgemeine Informationen zum Besuch der Ev. Kindertagesstätte Rengsdorf
1. Aufnahme:
In unserer Kindertagesstätte werden Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr an betreut.
Sind freie Plätze vorhanden, so kann ein Kind bereits im Alter von 2 Jahren, 9 Monaten (sogenannte „1/4 vor 3“- Regelung) aufgenommen werden.
In jedem Fall entscheidet über die Aufnahme des Kindes das Geburtsdatum.
Sollte ein Kind im Laufe des Kindergartenjahres aufgenommen werden, so können in Ausnahmefällen andere Kriterien eine Rolle spielen:
- alleinerziehendes Elternteil
- Berufstätigkeit beider Eltern
- sprachliche Defizite
Die Einteilung in die jeweiligen Gruppen erfolgt nach pädagogischen Kriterien. Gerne können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen, allerdings ist es nicht in jedem Fall möglich, Ihre Vorstellungen umzusetzen.
In der Außengruppe „Die Krümelmonster“ können wir auch 2jährige Kinder aufnehmen.
2. Kündigung des KiTa- Platzes:
Sie können Ihr Kind bis zum 10. des laufenden Monates schriftlich mit dem entsprechenden Formular (erhältlich bei der Leiterin) abmelden.
Wir von uns können die Zusammenarbeit beenden, wenn
- Ihr Kind 4 Wochen unentschuldigt fehlt
- die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns Erziehern bzw. der Eltern untereinander fortlaufend beeinträchtigt ist
- wenn Sie der KiTa- Ordnung/ KiTa- Konzeption entgegen wirken
Bei Schulanfängern ist eine Abmeldung vor Ablauf des Kindergartenjahres nicht nötig, sie wird automatisch von der Tagesstätte veranlasst.
3. Öffnungszeiten:
Unsere Kindertagesstätte gliedert sich in 2 Bereiche:
den Regel- und den Tagesstättenbereich.
Öffnungszeiten Regelbereich:
Montag – Freitag 7 – 14 Uhr
Tagesstättenbereich:
Montag – Freitag 7 – 17 Uhr
Öffnungszeiten Außengruppe Hardert:
Montag – Freitag 7 – 14 Uhr
4. Beiträge:
Seit dem 1. August 2010 sind alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr, die eine Kindertageseinrichtung im Land Rheinland- Pfalz besuchen, beitragsbefreit.
5. Schließtage:
Unsere KiTa ist in den Sommerferien 3 Wochen geschlossen.
Sofern Sie einen dringenden Betreuungsbedarf haben, übernehmen die Ev. Kindergärten Bonefeld und Hardert die Betreuung Ihres Kindes. Melden Sie diesen Bedarf vorher in unserer Einrichtung an und legen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bei, die den Betreuungsbedarf bestätigt.
Über alle weiteren Schließtage informieren wir Sie frühzeitig an den einzelnen Pinnwänden der Gruppen. Es lohnt sich also, immer mal einen Blick auf die Pinnwände zu werfen.
An Brückentagen bieten wir im Wechsel der Kindergärten Notgruppen an – auch hier ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. Die Notgruppe findet allerdings nur dann statt, wenn eine Mindestanzahl der teilnehmenden Kinder eine Öffnung rechtfertigt.
6. Mittagessen:
Alle Kinder haben die Chance, am Mittagessen teilzunehmen. Die Kosten für das Mittagessen incl. Nachtisch betragen € 2,50. Zu Beginn des folgenden Monats erhalten Sie eine Rechnung, deren Betrag Sie bitte innerhalb einer Woche in der KiTa bezahlen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Mittagessen zu beantragen. Anträge hierfür erhalten Sie bei der KiTa-Leitung.
Denken Sie bitte frühzeitig daran, ihre Kinder zum Essen anzumelden. An den Pinnwänden der einzelnen Gruppen befinden sich Listen, in die man sich bis um 9 Uhr des jeweiligen Tages eintragen kann.
Natürlich kann man es immer wieder mal vergessen und wir nehmen auch bis 9h telefonisch Bestellungen entgegen oder entfernen bereits gemachte Kreuze. Wir können aber nicht zwangsläufig wissen, wann ein Kind bei uns sein Mittagessen einnimmt oder ob es an diesem Tag ein Lunchpaket dabei hat. Wir bestellen nach gemachten Kreuzen! Bitte informieren Sie uns auch, wenn Ihr Kind ein Lunchpaket dabei hat.
Unser Mittagessen wird von der Seniorenresidenz Weinbrenner in Hardert bezogen. Gemeinsam mit dem Küchenleiter Herrn Krug achten wir auf vollwertige und ausgewogene Angebote. Allerdings dürfen auch mal Pizza oder Chicken Nuggets auf dem Speiseplan stehen.
Für unsere muslimischen Kinder achten wir auf wenig Angebote mit Schweinefleisch. Sollte dennoch einmal Schweinefleisch angeboten werden, erhalten die muslimischen Kinder eine Alternativmahlzeit. Speisen aus Hackfleisch bestehen grundsätzlich aus Rind-, Pute- und Lammfleisch.
Die Eltern unserer Ganztagskinder bitten wir darum, Ihrem Kind für den Nachmittag noch eine Kleinigkeit (Apfel, Joghurt, etc.) mitzugeben. Kinder, die bis nach 14h in der Einrichtung bleiben, sollten in jedem Fall am Mittagessen teilnehmen.
7. Getränke:
Ihre Kinder erhalten in unserer KiTa diverse Getränke gereicht: Kakao, Milch, Tee, Wasser oder Apfelschorle. Für diese Getränke erheben wir einen Kostenbeitrag von € 3,- pro Monat, den Sie bitte zu Beginn eines jeden Monats in der KiTa bar zahlen.
8. Gesundes Frühstück:
Gemeinsam mit den Kindern bereiten wir in den einzelnen Gruppen ab und an ein gesundes Frühstück zu. An der jeweiligen Pinnwand entnehmen Sie die näheren Informationen.
1x im Quartal wird von einigen 4 Müttern (oder Vätern) ein Frühstücksbüfett für alle Gruppen im Flur aufgebaut. Falls Sie Interesse haben mit zu helfen, tragen Sie sich bitte in die Liste an der Pinnwand im Eingangsbereich ein.
Für alle diese besonderen Angeboten erheben wir zur Zeit monatlich einen Kostenbeitrag von
- Schlümpfe € -,60
- Bären € 1,-
- Marienkäfer € 1,-
den Sie bitte bei den einzelnen Gruppenmitarbeitern zahlen.
Bitte beachten Sie dazu die Einverständniserklärung am Ende dieser Ordnung!
9. Krankheiten
Bitte lassen Sie im Interesse Ihrer eigenen, aber auch aller anderen Kinder Ihr Kind bei Krankheiten zu Hause. Pausenlos triefende Nasen und Husten mit Auswurf sind eine Gefährdung aller, Durchfall oder nächtliches Übergeben ist für einen KiTa- Besuch nicht tragbar.
Wir werden Sie dann bitten, Ihr Kind abzuholen oder wieder mit nach Hause zu nehmen, wenn wir eine Erkrankung Ihres Kindes bemerken.
Mit der Aufnahme in unsere KiTa übernehmen wir die Verantwortung zum Schutz jedes einzelnen Kindes, somit übernehmen wir auch Verantwortung für das Wohl und der Gesundheit aller.
Sie selbst geben mit Ihrer Unterschrift unter diese KiTa- Ordnung das Einverständnis dazu, Ihr Kind bei Auftreten einer Krankheit unverzüglich vom Besuch der KiTa zurückzuhalten.
Wir appellieren an Ihre Fairness anderen Kindern, anderen Familien und auch uns Erzieherinnen gegenüber, ansteckende Krankheiten (Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, spinale Kinderlähmung, infektiöse Darmerkrankungen, ansteckende Gelbsucht, epidemische Genickstarre, ansteckende Haut- und Augenkrankheiten) oder auch Kopflausbefall in Ihrer Familie zu melden und Ihr Kind dann unverzüglich vom Besuch der KiTa zurückzuhalten.
Wir unterliegen der Schweigepflicht, so dass Sie uns getrost bei Erkrankung Ihres Kindes ins Vertrauen ziehen können.
Nach überstandener Krankheit kann Ihr Kind erst wieder unsere Einrichtung besuchen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das bescheinigt, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.
10. Aufsichtspflicht
Sie übertragen uns das Recht und die Pflicht über die Aufsicht Ihres Kindes in der Zeit des Besuchs unserer Einrichtung. Was bedeutet das für Sie?
Unsere Aufsichtspflicht beginnt dann, wenn eine klare Übergabe des Kindes an uns stattgefunden hat., d.h. die Begleitperson muss in die Gruppe hereinkommen und das Kind abgeben. Wichtig ist, dass wir Sie als Begleitperson gesehen haben. Es geht also nicht, dass
- Sie das Kind das letzte Stück des Weges ohne unser Wissen alleine gehen lassen
- Sie das Kind aus dem Auto heraus lassen und sich nicht vergewissern, dass es in der Gruppe angekommen ist.
In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Kind nicht in die Gruppe kommt und sich unbemerkt vom KiTa- Personal wieder vom Gelände der Tagesstätte entfernt.
Deshalb bedenken Sie bitte: unsere Aufsicht beginnt erst, wenn wir Ihr Kind sehen und wissen, dass es da ist. Unsere Aufsichtspflicht endet erst dann, wenn Sie Ihr Kind abholen bzw. es von einer von Ihnen beauftragten Person abholen lassen.
Unsere Bitte an Sie:
Sagen Sie uns in jedem Fall Bescheid, wenn Sie Ihr Kind nicht selbst abholen und teilen uns mit, wer statt dessen das Kind abholt. Ohne vorherige Benachrichtigung dürfen wir nur Ihnen als Erziehungsberechtigten das Kind abgeben, keiner anderen Person!
Aufsicht während des Kindertagesstättenbesuchs ist durch das Gesetz geregelt.
Nach § 1626 BGB müssen wir die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zum selbstbewussten Handeln berücksichtigen.
Das bedeutet für uns in der Praxis:
- Aufsichtspflicht heißt nicht ständig dabeistehen!
- Aufsichtspflicht bedeutet, dass Kinder immer damit rechnen müssen, dass eine Erzieherin nach Ihnen sieht.
Das berechtigt uns, den Kindern in ihren Bedürfnissen entgegen zu kommen und sie in Kleingruppen ohne ständige Aufsicht auf dem Kindergartengelände spielen zu lassen.
Für Ihre Kinder bedeutet das:
- der natürlich Bewegungsdrang kann ausgelebt werden
- Aggressionen können durch Bewegung abgebaut werden
- der Lärmpegel innerhalb der Gruppe sinkt, stillere und zurückhaltende Kinder fühlen sich wohler, auf sie kann man intensiver eingehen
- Verantwortung für Ihr eigenes Tun und Lassen zu übernehmen
Wir sind sicher, dass Sie Verständnis dafür haben, wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind ohne ständige Aufsicht auf unserem Gelände spielt.
Wussten sie schon, dass...
... Ihr Kind auf dem Weg zu und von der KiTa nach Hause bis zur unteren Haustüre unfallversichert ist?
... Kinder auch auf dem Weg zu einer Ersatzperson versichert sind?
... Fahrgemeinschaften zur KiTa und wieder nach Hause versichert sind (nur die Kinder, nicht der Fahrer)?
... bei einer Kindergartenveranstaltung die Aufsichtspflicht bei Ihnen bleibt und nicht an uns abgeben werden kann? Kinder, die ohne Begleitung kommen, sind ohne Aufsicht!!!
... Kinder kurz vor Schuleintritt den Weg zur und von der KiTa alleine gehen können? Dazu können Sie eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen.
Die Annahme dieser Erklärung findet nur unter der Voraussetzung statt, dass das Kind ohne Begleitung den Anforderungen für den Weg zur und von der Tagesstätte ohne Begleitung von seinem Entwicklungsstand und den Verkehrsverhältnissen gewachsen ist.
Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen, und stellen die Leitung der Kindertagesstätte von aller Verantwortung frei.
11. Elternausschuss
Die Mitarbeit der Eltern an der Arbeit in unserer Tagesstätte gestaltet sich durch Gespräche mit dem pädagogischen Fachpersonal, Teilnahme an den Elternveranstaltungen, Angeboten und Festen.
Die gesamte Elternschaft wählt in einer Elternversammlung den Elternausschuss (jeweils 2 Eltern pro Gruppe).
Wahl, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Elternausschusses richten sich nach:
(1) Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern.
Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben.
(2) Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte. Sie haben den Elternausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von
1. Grundsätzen über die Aufnahme von Kindern,
2. Öffnungs- und Ferienzeiten,
3. Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei
Einführung neuer pädagogischer Programme,
4. baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der
Kindertagesstätte betreffenden Maßnahmen,
5. Gruppengrößen und Personalschlüsseln.
11. Förderverein:
Seit einigen Jahren gibt es für unsere Kindertagesstätte ein Förderverein zur finanziellen Unterstützung unserer Arbeit.
Für einen Jahresbeitrag von mindestens € 12,- können wir die Abschlussfahrt unserer Vorschulkinder, eine Theater- oder Puppenspielvorführung oder andere notwendige Anschaffungen realisieren. Zuletzt unterstützte der Förderverein die Ausstattung des neuen Lese- und Stilleraums.
Die Mitgliedschaft im Förderverein ist freiwillig, neue Mitglieder sind jedoch herzlich willkommen.
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