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Munschutzpflicht ab 27.04.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Besucher der Postagentur,
 
die neuen Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetzt sagen aus, dass ab Montag 27.04.2020 in öffentlichen Gebäuden/Räumen und im öffentlichen Personennahverkehr, sogenannte Mundschutze zu tragen sind. Besonders die Mitarbeiterinnen unserer Postagentur sind durch eine hohe tägliche Kundenfrequenz besonders gefährdet.

Unsere Mitarbeiterinnen werden Sie selbstverständlich mit Mundschutz bedienen. Das setzt andererseits voraus, dass Sie als Postkundin/e ebenfalls sich an die "Maskenpflicht" und die vorgeschriebenen Abstände im Wartebereich halten. Bitte betreten Sie nicht den Vorraum der Post, solange sich ein Kunde in der Postagentur aufhält. Aufgrund der räumlichen Enge ist lediglich ein Kunde im Schalterraum erlaubt.

Bei Verstößen sind unsere Mitarbeiterinnen von mir angewiesen, von ihrem Hausrecht gebrauch zu machen.

Daher bitten wir Sie: "Haben Sie Verständnis für die Maßnahmen und halten Sie die Regeln ein."

Diese Maßnahmen dienen nur zu ihrem persönlichen Schutz und dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vielen Dank!
Christian Robenek, Ortsbürgermeister

Haben Sie Fragen zu dieser Information?

Dann wenden Sie sich einfach an die Ortsgemeinde Rengsdorf unter der Nummer 02634-2341

Ihr Ortsbürgermeister Christian Robenek

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